Nummernschilder und deren Befestigung ab 2023

Hallo zusammen,

wie ihr vielleicht bereits gehört habt, gibt es seit Kurzem neue Vorschriften in Deutschland zur Befestigung von Nummernschildern an Fahrzeugen. Ich würde gerne wissen, wie ihr diese neuen Regelungen umsetzt und ob ihr bereits Erfahrungen damit gemacht habt.

In meinem Fall habe ich das hintere Kennzeichen momentan nur mit Klettband befestigt. Ich frage mich, ob ich das nun ändern muss, um den neuen Vorgaben gerecht zu werden. Hier ist ein Link zu den neuen Bestimmungen:

Wie handhabt ihr das Ganze und wie sind eure Kennzeichen befestigt? Habt ihr eure Nummernschilder bereits entsprechend der neuen Regelungen angepasst oder wartet ihr noch ab? Gibt es vielleicht auch Alternativen zur herkömmlichen Befestigung, die den neuen Vorgaben entsprechen?

Ich bin gespannt auf eure Meinungen und Erfahrungen. Vielen Dank im Voraus für eure Beiträge!

Beste Grüße,
Alex

Hallo Alex,

ich musste grad überlegen, ob wir schon den 1. April haben, aber anscheinend ist der Amtsschimmel tatsächlich mal wieder in vollem Galopp unterwegs. Naja, wie auch immer, man muss ja nicht jeden Quatsch mitmachen.

Vorne geschraubt, hinten geklemmt. Und so bleibt‘s auch :wink:

In der Tat das hört sich nach eine April Scherz an…aber.
Vielleicht besser das Bussgeld in Kauf nehmen als das Auto verhauen?
Meinst du Klemmen reicht bei der Anforderung?
“Heißt: Die Schilder müssen so am Fahrzeug angebracht sein, dass sie nur mit hohem Kraftaufwand oder mithilfe eines Werkzeuges abgelöst werden können.”

…definiere mal „hoher Kraftaufwand“ :face_with_hand_over_mouth: Das verhält sich ähnlich, wie ein Tempolimit „bei Nässe“, da heißt es auch:

Eine Fahrbahn ist demnach nass, wenn sich auf der Oberfläche erkennbar eine wenn auch nur dünne Wasserschicht gebildet hat, also die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist Da sind die Grenzen auch ziemlich weit…

Ähnlich verhält sich das mit den Kennzeichen. Anstatt zu schreiben, dass die Dinger nur noch angeschraubt werden dürfen, gibts mal wieder einen wunderschönen Gummiparagrafen, der einem eine Menge Spielraum gibt. Ich würde mir da wirklich keinerlei weitere Gedanken drum machen. Gibts hier im Forum denn keine Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Polizei oder Ordnungsamt? :thinking:

Mich würde mal interessieren, wie das rechtlich zu bewerten ist.

Zum Thema Klett …
Wenn Du das nicht regelmäig löst, bekommst Du es nach ein paar Jahren auch nur noch mit Schneid-Draht ab.
Ich klebe mit 3M-Doppelseitig hinten - schon wegen der Gewichtsersparnis :wink:
Die KFZ-Halterahmen - geschraubt und Kennzeichen dann geklippst - halten meinstens auch nur ein, zwei Wechsel aus und sind dann ein Risiko.

ich hab nahezu unsichtbare Verstärker aus Edelstahl. Nur unten ist eine schmale Falz sichtbar. Vorne geschraubt, hinten mit 3M geklebt. Darauf ist dann noch mal das Nummernschild mit Double-Dot 3M geklettet Das bekommst du von Hand nicht ab.

Hinten verschraubt, vorne Klebekennzeichen… und bevor jemand fragt, das ist auch nicht legal, hat aber weder den Tüv noch sonst jemanden jemals interessiert. Zur Not hab ich noch die Möglichkeit das Blechkennzeichen vorn zu verschrauben (die Gewinde in der Nase sind vorhanden), sieht nur einfach scheisse aus!! :wink:

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Bei mir ist es hinten direkt aufs Alu geklebt und vorne direkt ins Carbon geschraubt (ja, sieht S…aus), ohne Halter - weniger geht nicht, aber ich hab schließlich einen Superlight :sweat_smile:

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und noch keine Carbon-Letters? :wink: Das is doch der heisse Scheiss… :v: :v: :v:

Vorne verschraubt und hinten mit 3m Dual lock Blebeband geklebt. Ohne Schraubenzieher bekomme ich es nicht mehr ab (Außer ich möchte das Nummernschild zerstören)

Hinten mit Klett und vorne geklebt. Seit ca. 10 Jahren trotz Kontrollen auch in CH und A kein Ärger.
Einziger Kommentar eines Schweizer Polizisten “… solange hinten das gleiche darauf steht wie vorne ist für mich alles o.k…”
Allerdings meinte er auch dass das in den verschiedenen Kantonen (Polizisten) unterschiedlich gehandhabt wird. Im schlimmsten Fall kostet es dann 900,- CHF.

…in Österreich gibt es/und darf es da keine Probleme geben…wir haben ja Wechselkennzeichen (1 Kennzeichen für bis zu 3 PKW oder 3 Motorräder)…


hinten geklebt und vorne… noch nie eins dran gehabt :upside_down_face: keine Probleme in D, CH, Ö, F, A

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…vorne kein Kennzeichen :shushing_face: , wo kein Kläger da kein Richter :smile:

So halte ich es auch!
:wink:
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Was berechnet der Richter denn so? Jemand Erfahrung damit?

Kommt auf die Geschichte an, die Du vorträgst!

Polizei hält mich am Sonntag an, mit der Erklärung, es wäre nichts, sie würden nur mal gerne den Caterham anschauen!
Dann stellten sie aber doch die Frage, warum vorne kein Kenzeichen?
Antwort:
Ist mir neulich in der Parklücke ne Frau mit ihrem SUV rückwärts reingefahren. Nase ist neu, aber die spezielle Kennzeichenhalterung für Deutschland kann Caterham gerade nicht liefern.
Antwort des Polizisten:
Och nee, die Weiber mit ihren SUVs!

Dieses Jahr in Frankreich bei einer Verkehrskontrolle, die Story ähnlich vorgetragen, führte zu mitleidigem lächeln, weil die Engländer nicht liefern können!
Da ich das Kennzeichen immer dabei habe, baten sie mich, das Teil doch hinter die Frontscheibe zu tapen.
Das habe ich brav gemacht, bis hinter die nächste Kurve!

laut Bußgeldkatalog 2023, 60,- € keine Punkte https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/


Ich bin letztes Wochenende von einem Oberschlauen E Rollstuhl Fahrer auf mein vorderes “kennzeichen” drauf angesprochen worden, das würde nicht den Richtlinien entsprechen und wäre damit nicht zulässig. Mein Kommentar dazu: was für ein kennzeichen bitte? Da ist kein kennzeichen dran. Nachdem er mehrfach dumme Kommentare abgegeben hat ist er abgezogen.