Sind Außenspiegel Pflicht?

Hallo zusammen,

heute wurde wieder bei Telegramm fleißig diskutiert ob nun die Außenspiegel Pflicht sind oder nicht, oder nur der linke Außenspiegel, oder innen und rechts, oder alle, oder, oder, oder….

Ich fahre eine 485S mit Standard Windschutzscheibe und Türen. Also Spiegel an den Türen montiert… Bei besonders schönen Tagen komme ich aber ab und an mal in Versuchung diese zu Hause zu lassen und eine Runde ohne zu drehen.
Und da kommt natürlich die Frage auf „Darf ich das oder kann mir bei einer Kontrolle der freundliche Mitbürger in blau ein Knöllchen verpassen?“

Habe dazu mal etwas recherchiert. Bisher wurde im diesem Zusammenhang immer die StVO erwähnt. Also da mal gesucht und nichts gefunden. Nachdem die grauen Zellen am Samstag morgen mal in Schwung gekommen sind ist mir eingefallen das die StVO eigentlich der falsche Ansatz ist. Die StVZO sagt einem was an den Flitzer gehört und was nicht.
Also mal bei Gesetze-im-Internet.de nachgeforscht und fündig geworden.

§56 Abs. 1 und §56 Abs. 2 Satz 1 StVZO bringen meines Erachtens nach die Lösung.
Diese besagen dass das Fahrzeug mit „Einrichtungen“ welche die indirekte Sicht auf die wesentlichen Verkehrsvorgänge nach allen Seiten gewährleisten ausgestattet sein muss. Anlage 3 zu diesen §§ meint das diese Einrichtungen eine E Prüfnummer haben müssen.

Da wir ja quasi auf der Hinterachse sitzen behaupte ich mal frech das der Innenspiegel dazu ausreichende ist da wir ja alle Seiten, bis auf hinten, mit unseren eigenen Augen sehen könne (O.K. vielleicht diejenigen nicht die eine Genickstarre haben ;)) ).

Habe unten die §§ mal angefügt…

Wie seht Ihr das?

Gruß aus der schönen Eifel

Mischa

(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

(2) Es sind erforderlich

bei Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht, die in den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen für diese Fahrzeuge als vorgeschrieben bezeichnet sind; die vorgeschriebenen sowie vorhandene gemäß Anhang III Nummer 2.1.1 der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Richtlinie zulässige Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen;

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Nachdem ich mich aus den selben Gründen auch mit diesem Thema beschäftigt habe, habe ich mein Vertrauen diesem Artikel hier geschenkt:

Dieser besagt, dass alle Speigel Pflicht sind. Ich habe mich nun für Caterham Windabweiser mit angeschraubten Westermann Spiegeln als Austausch für die Türen entschieden.
Optional kann man auch versuchen, die hier zu bekommen:
http://www.woog.it/automotive/prodotto/removable-mirror-link-pair-for-caterham-7/

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