Starter-Schalter plus Knochen

Mal ne Frage, weiß jemand wie es prinzipiell im Versicherungsrecht aussieht wenn man kein Zündschloss sondern nur den roten Start-Schalter mit Knochen hat?

Grüße vom See
Thomas

Interessante Frage. Würde mich auch interessieren. Denke aber dass es von Versichierung unterschiedlich ist, und sich somit keine Pauschale Aussage treffen.

Und dann kommt es vermutlich auch wieder auf die Umstände, den Klauseln zum Diebstahl … an.

Man darf dir hald keine grobe Fahrlässigkeit anhaften können. Also THEORETISCH, wenn du alles mögliche gemacht hast (im normalen erwartbaren Bereich), dann sollte es abgedeckt sein. Hast du ein Abnehmbares Lenkrad? Dann solltest du dieses auf jeden Fall mitnehmen.

Auch wäre ich dann Vorsichtig bei Modifikationen. Mein Cat wurde z.B. von Schlüssel auf Elektronische wegfahrsperre umgebaut. Sollte z.B. dein Cat mit Schlüssel versichert worden sein, und du baust den “Schutz” um, dann wäre ich da vorsichtig und zu erst nachfragen.

Es gilt hald leider wie so oft bei solchen Themen: Nachfragen. Denn wenn mal die Versicherung anderer Meinung ist, dann hilft nur noch das Gericht :frowning:

Du brauchst versicherungstechnisch zwei getrennte Schutzsysteme.
Z.B. Zündschlüssel und Lenkradschloss.
Saab hatte mal Zündschlüssel und Ganghebelschloss.

Ob der Trennschalter als Schlüssel anerkannt wird … :rofl:

Auch ein abnehmbares Lenkrad ist m.M. nach auch keine Sicherung.

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Tja, das hatte ich schon vermutet. Wann fährst du mal wieder nach GB :slight_smile:

@Thomas-Kolb wenn du ein Zünschloss brauchst, hab hier ein originales liegen, mit 2 Schlüsseln. Müsste der GM-Typ wie beim metrischen Chassis sein.

Thomas, hab dir nen Brief geschickt.

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Hallo Thomas,
das mit den Nachrichten klappt nicht, warum auch immer.
Ich habe Interesse, wie kommen wir zusammen?
Schöne Grüße
Thomas